Bange Stunden im Fall Alfie
„Da das Krankenhaus den festgelegten Behandlungsplan für die Entfernung des Beatmungsschlauches um 12 Uhr“ englischer Zeit „nicht eingehalten hat, befindet es sich jetzt offiziell in Verzug und muss wieder vor Richter Hayden treten“, heißt es dort. In der Tat hatte der Vater des Kindes, Alfie Evans, auf seiner Facebookseite bekannt gegeben, dass er eine halbe Stunde Aufschub gegenüber der ursprünglich festgelegten Zeit für den Beginn der Prozedur erreicht hatte. Diese halbe Stunde könnte nun nach dem Willen der Eltern dafür sorgen, dass die gesamte Prozedur wieder vor Gericht verhandelt werden muss. Wie die Tageszeitung der italienischen Bischofskonferenz, Avvenire, ebenfalls am Nachmittag berichtete, habe diese Verzögerung tatsächlich dazu geführt, dass die Prozedur vorläufig gestoppt worden sei. Unterdessen bestätigte die Präsidentin des vatikanischen Kinderkrankenhauses Bambin Gesu gegenüber Vatican News, dass die italienischen Behörden dem Kleinkind die italienische Staatsbürgerschaft gewährt hätten. Dies sei in der Hoffnung geschehen, damit seine „unverzügliche Überführung“ nach Italien zu erleichtern, hieß es aus Ministeriumskreisen.
Höchstrichterliche Anweisung zur Einstellung der künstlichen Beatmung
Am frühen Montagnachmittag wurde auf Anweisung des Obersten Gerichtshofes des Landes damit begonnen, sukzessive die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen. Noch am Sonntag hatte sich der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Vincenzo Paglia, mit einem Appell zu einem einvernehmlichen Vorgehen bei den „dramatischen Ereignissen“ um Alfie Evans zu Wort gemeldet. Der Fall, so der Erzbischof in seiner Note, lasse das Gefühl aufkommen, „sich in einer Sackgasse zu befinden, in der wir alle zu scheitern drohen“. Nur mit einem „Bündnis der Liebe“ zwischen Eltern, Familienangehörigen und dem Pflegepersonal könne man die bestmögliche Lösung dafür finden, dem „kleinen Alfie in diesem dramatischen Moment seines Lebens zu helfen“.
Am frühen Montagmorgen ist auch die Leiterin des Päpstlichen Kinderkrankenhauses Bambin Gesu, Mariella Enoc, nach Liverpool gereist, um zu versuchen, mit Klinikleitung und Ärzten eine alternative Lösung zum Abschalten der Maschinen zu erörtern. Wie sie anschließend gegenüber der Nachrichtenagentur ANSA verlauten ließ, habe sie sich mit den Eltern im Wartesaal aufgehalten, ein Kontakt mit Klinikpersonal habe jedoch nicht stattgefunden.
„Es ist ein Land, das verschieden von unserem ist, man konnte nichts anderes tun”, erklärte sie mit Blick darauf, dass die Pfleger mit dem Abschalten der Maschinen ein Gesetz befolgten. Sie hoffe allerdings, dass die Betroffenheit, die der Fall des Kleinkindes weltweit ausgelöst hatte, zu erneuten „ernsthaften Diskussionen“ beitrage, „nicht nur dann, wenn es zu einem eklatanten Fall kommt“. Diese Diskussion müsse auf „kultureller Ebene“ stattfinden, ohne Einzelkämpfe auszutragen. „Ins Zentrum muss die Person gesetzt werden, die leidet. Ich hoffe dass dieser Fall, wie vorher derjenige von Charlie, auch dazu dient, darüber zu sprechen. Wir brauchen eine Diskussion unter Laien,“ so die Präsidentin des Kinderkrankenhauses, die bereits im vergangenen Juli angeboten hatte, das Kind in ihrer Einrichtung zur palliativen Betreuung aufzunehmen.
Der Fall des kleinen Alfie hat die britische Gesellschaft wie kaum ein anderer gespalten. Zahlreiche Demonstranten hatten sich am Montag vor dem Krankenhaus versammelt; einige von ihnen versuchten, in das Gebäude einzudringen und mussten von der Polizei zurückgedrängt werden. Verzweifelt hatten die Eltern bis zuletzt um das Leben ihres Sohnes gekämpft, der an einer bisher unbekannten Krankheit leidet, die zum fortschreitenden Abbau des Nervengewebes führt. Am Freitag hatte sich der Oberste Gerichtshof in letzter Instanz in der Sache ausgesprochen und war dabei der Argumentation der Ärzte gefolgt, die aufgrund der Aussichtslosigkeit des Falls für eine Einstellung der intensivmedizinischen Maßnahmen plädierten. Auch der sofortige Einspruch der Eltern vor dem Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte hatte keinen Erfolg. Zwar hatte der EuGH den Fall prioritär behandelt, doch am Montag die Klage als nicht zulässig zurückgewiesen.